Strombarone: Abzocke auf Kosten der KMU

15 Mar

Von Henrique Schneider, Ressortleiter Schweizerischer Gewerbeverband sgv

KMU stehen unter Druck, ihre Produkte zu verbessern und die Kunden zu überzeugen. Falls sie innovativ sind, Investitionen tätigen und qualitativ gut arbeiten, bleiben ihnen die Kunden treu und sie erwirtschaften Gewinn. Ist das normal? Nein! Jedenfalls nicht in allen Branchen. Denn in der Stromwirtschaft läuft die Sache komplett anders: Hier gibt es einen bedingungslosen Grundgewinn.

Die Stromfirmen ist sind gleich dreifach geschützt: Erstens können die Kunden ja nicht abspringen. Zweitens werden Stromunternehmen vom Staat geschützt; sie geniessen die implizite Bestandesga-rantie (sie werden nie Pleite) und das explizite Monopol. Drittens haben sie ein gesetzliches Anrecht auf Gewinn – alleine deswegen, weil sie existieren!

Der bedingungslose Grundgewinn war schon immer hoch. In Zeiten negativer Realzinsen, wie heute, kassieren die Strombarone eine Rendite von etwa vier Prozent im Jahr. Für das 2014 hat der Bundesrat, gestützt auf eine «wissenschaftliche» Studie, die staatliche garantierte Rendite auf 4,7 Prozent des Kapitals korrigiert. Das kostet die Stromkunden zusätzlich 108 Millionen Franken im Jahr.

Strombarone: Abzocke auf Kosten der KMU und Konsumenten

Strombarone: Abzocke auf Kosten der KMU und Konsumenten

Und das soll keine Abzocke sein? Staatlich geschützte Monopolisten, die keinerlei Risiken tragen, die unternehmerisch nicht an ihrem Produkt beteiligt sind und die unanständig hohe garantierte Gewinne auf Kosten der Mehrheit kassieren…

Unsere Strombarone werden nicht müde, zu betonen, dass sie das Geld investieren. Mittlerweile steht fest: Sie tun es wirklich – indem sie Firmen aufkaufen und dem lokalen Gewerbe Konkurrenz machen! Die grossen Monopolisten, die alle gesetzlichen Regalien geniessen, sind so dreist, im Rahmen von schön ausgestalteten und politisch gewollten «Eignerstrategien» KMU aus dem Markt zu drängen. Sie kaufen sich Installations-, Beratungs- und andere Unternehmen, setzen die Preise tiefer, als das lokale Gewerbe es offerieren kann, und untergraben dadurch die KMU.

Tatsache ist, dass der Bundesrat von seiner früheren Linie abgewichen ist. Bisher betonte die Exekutive, dass die Rendite hoch genug und richtig berechnet sei. Dann plötzlich kam die magistrale Umkehr, über dessen Gründe man nur spekulieren kann: Die einen sagen, es war ein Geschenk an die Stromwirtschaft, damit sie der Energiestrategie zustimmt. Andere behaupten, man wollte Ruhe von der Zwängerei der Branche, denn sie brachte alle Jahre das Thema wieder aufs Tapet.

Unabhängig davon, welche Erklärung stimmt, es ist und bleibt ein Skandal: Zuerst zocken die Strombarone uns alle ab – und dann konkurrenzieren sie die KMU! Man darf sich fragen, wie viele «Abzockerinitiativen» nötig sein werden, bis auch die Strombranche geerdet wird.

RPG-Revision dämmt wachstumsbedingten Bodenverbrauch nicht ein

27 Feb

Von Hans-Ulrich Bigler, Direktor Schweizerischer Gewerbeverband sgv

Am 3. März stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) ab. Die Diskussionen sind in vollem Gange. Eine Studie der Credit Suisse kommt dabei zu den folgenden wesentlichen Erkenntnissen:

  • Das Raumplanungsgesetz kann auch in seiner revidierter Form den wachstumsbedingten Bodenverbrauch nicht alleine eindämmen
  • Die im Rahmen des revidierten RPG geplanten Massnahmen erscheinen theoretisch und ökonomisch plausibel, doch dürften sie in der praktischen Umsetzung auf erhebliche Widerstände stossen, die schon heute der effizienten Raumplanung im Wege stehen.

(Quelle: Credit Suisse Research News, 22. Februar 2013)

https://marketdataresearch.credit-suisse.com/cs/mdr/p/d/qrr/oneCMScontent/doc/pdf/Research_News_Revision_RPG_DE_final.pdf

Die Raumplanung geht uns alle an!

26 Feb

Von Bernhard Salzmann, Leiter Kommunikation und Redaktion Schweizerischer Gewerbeverband sgv

Am 3. März 2013 stimmen die Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz über die Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) ab. Die Abstimmung zur RPG-Revision kommt dank dem erfolgreichen Referendum eines überparteilichen Komitees unter der Führung des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv zustande. Die RPG-Revision ist ein missratener Gegenvorschlag des Parlaments auf die Landschaftsinitiative und bringt höhere Mieten, Kosten in Milliardenhöhe sowie neue Abgaben mit sich. Die einschneidenste Auswirkung der Revision des Raumplanungsgesetzes wird die Mieterinnen und Mieter treffen, die künftig stärker zur Kasse gebeten werden. Die steigenden Mietkosten und zahlreiche weitere negative Auswirkungen sind schlichtweg ein zu hoher Preis für die missratene RPG-Revision.

Das Nein-Komitee ruft deshalb alle Stimmberechtigten auf, am 3. März an die Urne zu gehen und die missratene Revision des Raumplanungsgesetzes abzulehnen.

Unbezahlbare Mieten, höhere Steuern und Abgaben und ein Raumplanungsdiktat aus Bern? - Am 3. März: NEIN zur Revision des Raumplanungsgesetzes!

L’aménagement du territoire nous concerne tous

25 Feb

Bernhard Salzmann, Chef communication et rédaction de l’Union suisse des arts et métiers usam

Le 3 mars prochain, le peuple suisse s’exprimera sur la révision de la loi sur l’aménagement du territoire LAT. La votation fédérale fait suite à la demande de référendum déposée avec succès par un comité interpartis emmené par l’Union suisse des arts et métiers usam. Adoptée par le Parlement à titre de contre-projet indirect à l’initiative pour le paysage, cette révision ratée entraînera une hausse des loyers, des milliards de francs de coûts supplémentaires et l’introduction de nouvelles taxes. Elle frappera durement les locataires, dont les loyers vont exploser. Le prix de cette révision, à savoir la hausse des loyers et les multiples effets négatifs du projet, est tout simplement trop élevé.

Le comité interpartis appelle donc toutes les citoyennes et tous les citoyens à se rendre aux urnes et à voter NON à cette révision ratée.

Une explosion des loyers, une hausse des impôts et taxes et und diktat de Berne? Le 3 mars: Non à cette révision ratée de la LAT!

Expertise der BDO zeigt auf: Mehrwertabgabe führt mittel- bis langfristig zu höheren Mieten

7 Feb

Von Bernhard Salzmann, Leiter Kommunikation und Redaktion Schweizerischer Gewerbeverband sgv

Die Mehrwertabgabe belastet in erster Linie Landverkäufer. Mittel- bis langfristig wird die Mehrwertabgabe zu höheren Bodenpreisen und deshalb auch zu höheren Mieten führen. Das ist die Haupterkenntnis einer Expertise der Treuhand- und Beratungsgesellschaft BDO AG in Aarau, die die Auswirkungen der Mehrwertabgabe im Detail untersucht hat. Zudem wirft die Mehrwertabgabe viele offene Fragen auf, die ungeklärt bleiben und damit mit grösster Wahrscheinlichkeit zu einer Lawine von Rechtsstreitigkeiten führen werden.

Die Mehrwertabgabe ist eine zentraler Teil der Revision des Raumplanungsgesetzes, über welche die Schweizer Stimmberechtigten am 3. März 2013 abstimmen werden. Die Expertise bestätigt damit die Argumentation des Gegen-Komitees, das vor steigenden Mieten wegen der RPG Revision warnt.

Ein breit abgestütztes überparteiliches Komitee sagt deshalb klar Nein zur RPG-Revision, die höhere Mieten, neue Steuern und Abgaben und eine Entmündigung der Kantone und Gemeinden in der Raumplanung mit sich bringt!

Die Expertise der BDO AG finden Sie unter dem folgenden Link:
http://www.bdo.ch/fileadmin/user_upload/download/PDF_Dokumente/publikationen/BDO_Newsletter/Newsletter_Feb_2013/18_Mehrwertabgabe.pdf

Webseite BDO AG: www.bdo.ch

Website Komitee gegen die missratene RPG Revision
www.rpg-revision-nein.ch

Nein zur Boden-Planwirtschaft

31 Jan

Christian Wasserfallen, Nationalrat und Vizepräsident FDP. Die Liberalen

Leider sind die Grundzüge des neuen Raumplanungsgesetz (RPG) von einer regelrechten Boden-Planwirtschaft geprägt. Viele fortschrittliche Lösungen gegen übermässige Zersiedelung werden durch zentralistische und nicht durchdachte Instrumente verunmöglicht. Sowohl der Bundesrat als auch die kantonalen Bau- und Planungsdirektoren (BPUK) haben in dieser Thematik plötzlich die Meinung gewechselt und sich aus Angst vor der Landschaftsinitiative zu einer unausgereiften und kontraproduktiven Raumplanung hinreissen lassen.

Was ist das Grundproblem? In der Schweiz gibt es genügend Bauland aber am falschen Ort. Nach dem neuen untauglichen RPG soll nun eine Abgabe von 20 Prozent des Mehrwertes auf neu eingezontem Bauland erhoben werden, um damit jene voll zu entschädigen, die unbebaute Baulandreserven verlieren. Das sollte in der blanken Theorie dazu führen, dass die örtliche Verteilung des Baulandes optimaler würde. Doch all diese Enteignungsfälle werden regelrechte Prozesslawinen nach sich ziehen.

Am 3. März: Nein zur missratenen Revision des Raumplanungsgesetzes!

Am 3. März: Nein zur missratenen Revision des Raumplanungsgesetzes!

Diese Rechnung startet per se mit einer Ungleichheit von Faktor fünf. Wenn das Geld für Entschädigungen nicht mehr reicht, muss das letztlich der Steuerzahler bezahlen und es braucht neue Finanzinstrumente. Das wird richtig teuer. Die Entschädigung für die Enteignung von Baulandeigentümern wird nach groben Schätzungen rund 30 Milliarden Franken kosten. Als Freisinniger wehre ich mich generell gegen neue Abgaben und Steuern, die vor allem den Mittelstand extrem belasten.

Damit nicht genug, die RPG-Revision ist höchst ungerecht und kontraproduktiv:

  • Ausgerechnet jene, die jahrelang zu viele Bauzonen horten, sollen nun noch dafür belohnt werden. Bezahlt wird das von den anderen, die haushälterisch mit dem Boden umgegangen sind.
  • Verdichten nach innen ist schon in Ordnung. Mit einem neuen staatlichen Instrument wird sich jedoch auch der angespannte Immobiliensektor aufgrund der Baulandverknappung zusätzlich aufheizen. Vor allem im urbanen Raum (Bern, Zürich, Genf,…) ist der Bauzonen-Mangel heute eklatant. Der Druck auf die letzten verfügbaren Landreserven wird ungemein ansteigen. Horrende Mieten und eine extrem schädliche Immobilienblase werden die Folge davon sein. Attraktive Mieten auf teurem Bauland wird es nicht geben und somit spielt die Verdichtung nach innen nicht.
  • Es ist ein grosser Unsinn, in der Schweiz über alle Stadt- und Landkantone sowie über gemischte Kantone ein einziges Raumplanungs-Regime stülpen zu wollen. So sind die raumplanerischen Bedürfnisse der Kantone Basel-Stadt und Graubünden  nicht vergleichbar.

Das revidierte Raumplanungsgesetz trägt nichts dazu bei, um der Zersiedelung in der Schweiz Einhalt zu gebieten. Es ist ein kläglicher Versuch, einen zentralistischen Raumplanungsbefehl über grundverschiedene Regionen zu erlassen. Diese Boden-Planwirtschaft – ein langersehnter Traum linker Politik – muss scheitern.

Daher ist es so wichtig, am 3. März Nein zu dieser missratenen Revision des Raumplanungsgesetzes zu stimmen. Erst nach einer Ablehnung ist es möglich, vernünftige und unbestrittene Bestandteile einer sinnvollen Raumplanung zur Diskussion zu stellen. Baulandexzessen ist nämlich nicht mit untauglichen, teuren und kontraproduktiven Regulierungsexzessen zu begegnen, sondern mit pragmatischem Augenmass und zielführenden Lösungen, welche den regionalen Gegebenheiten Rechnung tragen.

Ja zum Schutz des Privateigentums – Nein zur RPG-Revision

24 Jan

Nationalrat Hans Egloff, Präsident des Hauseigentümer-Verbands Schweiz

Der Schutz des Privateigentums ist Kern jeder freiheitlichen, demokratischen Rechtsordnung. So ist die Eigentumsgarantie auch in der Schweiz ein zentraler Rechtsgrundsatz der Bundesverfassung. Ebenso wie der Staat die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu achten hat, darf er sich auch nicht an deren Eigentum vergreifen. Einschränkungen dieses Grundsatzes sind nur in genau definierten Fällen gestattet.

Beschränkt der Staat das Eigentumsrecht eines Bürgers, liegt aus juristischer Sicht eine sogenannte Enteignung vor. Für den materiellen Schaden, welcher dem Bürger hieraus erwächst, wird der Staat entschädigungspflichtig. Dies sind die in der Schweiz geltenden Rechtsgrundlagen. Und genau diese Grundlagen werden mit der vorliegenden RPG-Revision in Frage gestellt.

RPG-Revision beinhaltet schwere Eingriffe in das Privateigentum
Die RPG-Revision bringt nicht nur unzählige neue Auflagen und Gesetzesbestimmungen – die Revision macht auch vor dem Privateigentum nicht Halt. Die staatlich verordnete Bauland-Verknappung zwingt die Kantone zu Rückzonungen. Wenn nur noch Bauland für 15 Jahre vorhanden sein darf, müssen die Bauzonen zwingend reduziert werden. Die betroffenen Kantone werden angewiesen, überzähliges Bauland wieder auszuzonen.

Zahlreiche Leute werden so Bauland verlieren – ein schwerer Eingriff ins Privateigentum. Denn Rückzonungen von Bauland in die Landwirtschaftszone sind aus rechtlicher Sicht eine Enteignung. Betroffen wären gemäss Einschätzung des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) insgesamt 18‘800 Hektaren Bauland. Dies entspricht in etwa der Grösse des Kantons Appenzell-Innerhoden.

Die staatliche Bauverpflichtung – unmöglich in einem liberalen Rechtssystem
Die Befürworter der RPG-Revision wollen das verdichtete Bauen um jeden Preis allen Gemeinwesen aufdrängen. Ohne Rücksicht auf die regionalen Gegebenheiten sollen Kantone und Gemeinden angewiesen werden, „kompakte Siedlungen“ zu schaffen und eine „rationelle und flächensparende Erschliessung“ sicherzustellen. Dörfer und Städte sollen um jeden Preis „verdichtet“ werden.

Weil verdichtetes Bauen neu vom Bund angeordnet wird, kann die Annahme des revidierten RPG eine staatliche Bauverpflichtung nach sich ziehen. Landeigentümer können künftig zur Überbauung ihres Grundstücks gezwungen werden. Das neue RPG verlangt, dass die Kantone bei Vorliegen eines „öffentlichen Interesses“ bestimmen, binnen welcher Frist die Grundstücke zu überbauen sind. Nach Verstreichen der Frist kann die zuständige Behörde Zwangsmassnahmen anordnen. Rechtsunsicherheit und behördliche Willkür sind vorprogrammiert, denn der Begriff „öffentliches Interesse“ ist gesetzlich nicht definiert und kann daher nach Belieben ausgelegt werden. Dieser staatliche Bauzwang ist ein weiterer grober Eingriff ins Privateigentum.

Massive Belastung durch mehr Steuern, Abgaben und Bürokratie
Zudem belastet die RPG-Revision die Steuerzahler mit zusätzlichen Zwangsabgaben. Bei Grundstücken, welche aufgrund einer Neueinzonung oder einer Umzonung (höhere Ausnutzungsmöglichkeit) eine Wertsteigerung erfahren, wird künftig eine “Mehrwertabgabe” fällig. Sogenannte „Planungsmehrwerte“ bei dauerhaft eingezonten Flächen sind künftig abgabenpflichtig: Bei der Überbauung eines Grundstücks oder bei dessen Veräusserung muss der Eigentümer dem Staat mindestens 20 Prozent des realisierten Mehrwerts abliefern.

Ferner führt der Ausgleich der Planungsvorteile durch die Mehrwertabgabe, aber auch die immense Bewältigung der neuen Bestimmungen des revidierten RPG zur einer riesigen Bürokratiewalze. Dies nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in den Kantonen.

Die Zusatzbelastung durch die Mehrwertabgabe wird der Eigentümer auf die Mieter abwälzen. Die Mehrwertabgabe wird damit zusätzlich zu einer Verteuerung der Wohnkosten – also zu höheren Mieten – führen. Einmal mehr sind Familien, Mittelstand und Gewerbe die Verlierer.

Die Erträge aus der Mehrwertabgabe wären laut RPG-Revision zweckgebunden für raumplanerische Massnahmen einzusetzen. Die Mittel aus dieser Zwangsabgabe werden aber nie ausreichen, um die Enteignungsentschädigungen für die Rückzonungen bezahlen zu können. Bei einem durchschnittlichen Quadratmeter-Preis von 200 Franken erwächst den Grundeigentümern bei einer Rückzonung der 18‘800 Hektaren Bauland ein Schaden in der Höhe von 37,6 Milliarden Franken.

Diese Wertverminderung müsste von den Gemeinden abgegolten werden, da Rückzonungen grundsätzlich entschädigungspflichtig sind. Die Rückzonungen müssen von den Steuerzahlern getragen werden. Dies bedeutet: Weitere Steuererhöhungen sind unumgänglich.

HEV Schweiz empfiehlt ein Nein zur RPG-Revision
Wir kämpfen – wie der Gewerbeverband – für die Einhaltung unserer freiheitlichen Rechtsordnung, für gute Rahmenbedingungen und für die Attraktivität der Schweiz als Wohn- und Wirtschaftsstandort

Vor diesem Hintergrund gibt es für uns nur eine Antwort am 3. März: Die RPG-Revision ist abzulehnen, denn sie führt nicht zu einer Verbesserung, sondern zu einer deutlichen Verschlechterung dieser Rahmenbedingungen.

Mehr Informationen und Werbemittel auf der Website des Überparteilichen Komitees “Nein zur missratenen Revision des Raumplanungsgesetzes!” - www.rpg-revision-nein.ch

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