Henrique Schneider, Ressortleiter Schweizerischer Gewerbeverband sgv
Am Dienstag berät die ständerätliche Kommission die neue Finanzplatzgesetzgebung. Sie besteht aus dem Finandienstleistungsgesetz (Fidleg) und aus dem Finanzinstitutsgesetz (Finig). Es ist die falsche Regulierung zum falschen Zeitpunkt. Warum?
Fidleg und Finig geben vor, Marktzugang zur EU zu schaffen. Dafür wollen sie die europäische MIFID II Richtlinie in ein Schweizer Gesetz umgiessen. Das Dumme ist nur: MIFID II wurde von der EU verzögert. Die europäischen Länder konnten sich bisher weder auf den Inhalt noch auf die Umsetzung der Direktive einigen.
Was versucht also die Schweiz zu übernehmen? Nichts. Denn Fidleg und Finig sind Alleingänge der Schweiz. Dafür gibt es kein entsprechendes „Gesetz“ in der EU.
Doch der Alleingang ist noch nicht genug. Er findet sogar auf einem Irrweg statt.
Denn ein künftig mögliches MIFID II wird kein „Querschnittsgesetz“ sein, wie Fidleg und Finig dies sind. Und MIFID II ist nicht für Marktzugang zuständig. Dieser fällt nach wie vor in den Souveränitätsbereich der einzelnen Länder. Wenn die Schweiz Marktzugang zum Beispiel zu Deutschland oder Slowenien braucht, muss es mit jedem Land je einzeln verhandeln – völlig unabhängig der lokalen Gesetze. Das heisst, Fidleg und Finig nehmen sich noch das Falsche zum Vorbild.
Was ist die Schlussfolgerung?
Fidleg und Finig sind Alleingänge der Schweiz. Die europäische Regulierung, die sie umzusetzen vorgibt, existiert noch gar nicht. Aber selbst diese Regulierung ist nicht der richtige Orientierungspunkt. Denn mit ihr ist noch lange kein Marktzugang garantiert.
Und wer zahlt die Zeche für Alleingang und Irrweg? Die Kunden natürlich. Sie werden von Beratung ausgeschlossen; und sie werden die 300 Millionen Franken Regulierungskosten bezahlen müssen. Deshalb gilt: Fidleg und Finig sind zurückzuweisen.
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