Henrique Schneider, stv. Direktor Schweizerischer Gewerbeverband sgv
Am Montag berät die Wirtschaftskommission des Ständerates das Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) und das Finanzinstitutsgesetz (Finig). Die Gemengelage ist unübersichtlich. Sie ist auch nicht mehr lösbar. Deshalb ist die Rückweisung an den Bundesrat der beste und logische Ausweg aus dieser Situation.
Die Probleme der Vorlagen hat der Bundesrat selbst verschuldet. Statt auf die Anliegen der Anspruchsgruppen einzugehen, verlor sich der Bundesrat in planerischem Gigantismus. Plötzlich sollten die kleinsten Finanzdienstleister fast wie Grossbanken reguliert werden. Plötzlich sollten KMU Kunden von der Finanzberatung ausgeschlossen werden. Plötzlich sollten 300 Millionen Franken Mehrkosten auf Kundinnen und Kunden überwälzt werden.

Die Bilanz zu Fidleg und Finig ist vernichtend: 300 Millionen Franken Regulierungskosten, Finanz-KMU werden (fast) wie Grossbanken (über)reguliert und schlechter gestellte Kunden, die zu höheren Preisen eine geringere Auswahl an Finanzprodukten erhalten.
Kein Wunder, dass es dagegen Widerstand gibt. Dazu kommt: Eine Studie, die im Rahmen der Hochschule für Wirtschaft Zürich HWZ erstellt wurde, bestätigt diese Vorbehalte klipp und klar. Die Studie ist hier ersichtlich (PDF).
Was kann man tun? Wenn die ständerätliche Kommission die Vorlage an den Bundesrat zurückweist, kann dieser in spezifischen Gesetzen punktuell regeln, was geregelt werden muss. Und dies so, dass die Sache für die Branchen angepasst und für Kunden verhältnismässig ausfällt.
Differenzierung ist halt ein Wettbewerbsvorteil der Schweiz. Planerischen Gigantismus braucht es dabei nicht.
LINKS
- Master-Thesis „Kleinkunden im Lichte des geplanten Finanzdienstleistungsgesetzes und Finanzinstitutsgesetzes“, Hochschule für Wirtschaft Zürich HWZ (PDF-Datei)
- Artikel «Scherbenhaufen oder Minenfeld?» Schweizerische Gewerbezeitung 24.06.2016
- Medienkonferenz «Fidleg/Finig: Gegenvorschlag des Gewerbes» 07.04.2016
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