Henrique Schneider, Stv. Direktor Schweizerischer Gewerbeverband sgv
Die eingeschränkte Revision gibt es nur in der Schweiz und sie wurde vor acht Jahren exklusiv für die KMU der Schweiz gesetzlich verankert. Allerdings – im Gegensatz zur ordentlichen Revision, die für die Grossfirmen Anwendung findet – mit wenig konkreten gesetzlichen Vorgaben. So haben es die Interessenvertreter der grossen Revisionsgesellschaften und mehr noch die Aufsichtsbehörde des Bundes (Revisionsaufsichtsbehörde RAB) verstanden, die Anforderungen an die eingeschränkte Revision ständig zu erhöhen und der ordentlichen Revision anzugleichen.

Die parlamentarische Initiative Schneeberger «Eingeschränkte Revision» korrigiert Fehlentwicklungen, baut unnötige Regulierungskosten ab und entlastet KMU.
Hier will die parlamentarische Initiative (15.472) der FDP Nationalrätin Daniela Schneeberger einen Riegel schieben. Mit wenigen gesetzlichen Präzisierungen soll der Interpretation der Verwaltung Einhalt geboten werden. Die eingeschränkte Revision soll einfach, effizient, und für die KMU kostengünstig genutzt werden können. Heute betrifft dies etwa 95‘000 Klein- und Mittelbetriebe. Alle anderen KMU, vor allem Jung- und Mikrounternehmen haben sich für ein «Opting out» entschieden und verzichten auf jegliche Revision durch Dritte. Gerade die in den Berufsorganisationen tätigen KMU dürften unter die grosse Zahl der Unternehmen fallen, die das Institut der eingeschränkten Revision schätzen und möglichst praxisnah einsetzen wollen.
Durch die parlamentarische Initiative Schneeberger werden Fehlentwicklungen korrigiert, unnötige Regulierungskosten abgebaut und KMU entlastet.
Kommentar verfassen