Toni Bortoluzzi, alt Nationalrat SVP, Rentner
Wer heute über das Rentenalter hinaus erwerbstätig ist, muss auf den ersten 16’800 Franken Erwerbseinkommen keine AHV-Beiträge mehr bezahlen. Dieser Freibetrag ist für viele Rentner ein wichtiger Anreiz, um über das Pensionierungsalter hinaus zumindest in einem Teilzeitpensum weiter erwerbstätig zu bleiben. Davon profitieren sowohl die betroffenen Rentner (Zusatzeinkommen, längerer Verbleib im bekannten Umfeld), die Betriebe (Sicherung von spezifischem Know-how), die Wirtschaft (höhere Konsumnachfrage) als auch der Staat (höhere Steuereinnahmen, tiefere Ausgaben für Ergänzungsleistungen).
Mit der Altersvorsorge 2020 würde dieser Freibetrag nun aber gestrichen. Ein wichtiger Anreiz zum längeren Verbleib im Erwerbsleben ginge verloren. Die betroffenen Rentner hätten Ende Monat weniger Geld im Sack. Den Betrieben droht ein Know-how-Verlust. Stark betroffenen davon wären insbesondere auch die Landwirtschaft und das Kleingewerbe, wo es üblich ist, dass der frühere Betriebsinhaber seinen Nachfolger über das Pensionierungsalter hinaus in beschränktem Umfang als erfahrene Fachkraft zur Seite steht.
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