Henrique Schneider, stv. Direktor Schweizerischer Gewerbeverband sgv
Am 14. Juni berät der Nationalrat die Aktienrechtsrevision. Sie enthält mehrere ordnungspolitische Sündenfälle, welche enorme Regulierungskosten kreieren: Ausdehnung der Minder-Initiative auf KMU, faktische Geschlechterquote, Regelungen für Rohstoffunternehmen. Dies alles soll in Kauf genommen werden, obwohl das Aktienrecht in der Praxis grundsätzlich keine wesentlichen Probleme schafft.

Der vorliegende Entwurf zur Aktienrechtsrevision enthält mehrere ordnungspolitische Sündenfälle, welche enorme Regulierungskosten in der Höhe von mehreren 100 Mio. Franken schaffen und die KMU besonders stark belasten. Der sgv empfiehlt deshalb, der Kommissionsminderheit zu folgen und die Vorlage zurückzuweisen.
Der vorliegende Entwurf zur Aktienrechtsrevision ist für den gesamten Wirtschaftsstandort Schweiz ein Problem. Die Belastung ist insbesondere für die KMU gross. Die Revision löst hunderte von Millionen Franken Regulierungskosten aus. KMU müssten faktisch zwei neue Rechnungen führen, den Finanz- und den Liquiditätsplan. Auch die Ein-Personen-AG, welche die Mehrheit aller AG bilden. KMU müssten praktisch alle Interessensbindungen deklarieren, auch die Mitarbeit in Vereinen oder wohltätigen Institutionen. Und letztlich müssten KMU AG ihre Generalversammlungen kompliziert und bürokratisch aufbauen. Mit anderen Worten: Die Vorschriften der Minder-Initiative werden von wenigen hundert Grosskonzernen auf die etwa 114’000 KMU AG ausgedehnt.
Der sgv empfiehlt deshalb, der Kommissionsminderheit zu folgen und die Vorlage zurückzuweisen. Damit muss der Bundesrat ausschliesslich seinen Verfassungsauftrag erfüllen: Die Minder-Initiative auf der Gesetzesstufe umsetzen. Und nicht, die KMU AG als Grosskonzerne behandeln.
Sollte der Rat einer Rückweisung gemäss Kommissionsminderheit zustimmen, müsste zwar in Kauf genommen werden, dass der Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungs-Initiative entfällt. Da jedoch dem Ständerat diesbezüglich noch alle Optionen offenbleiben, würde so nichts präjudiziert.
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